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4. Mai 2020/Bürogestaltung, News, Workplace Consulting/Überarbeitet:22. September 2020

SARS-CoV-2 Arbeitsschutz-Maßnahmen

Chancen und Risiken für die Arbeit im Büro

Unter dem Motto ‚Back To Office Corona‘ beschäftigen sich unsere Fachplaner derzeit mit den notwendigen und möglichen Konzeptlösungen, um Büroflächen und Arbeitsplätze aufgrund der derzeitigen Rechtslage (Covid-19 Gefahr) „Corona-gerecht“ zu gestalten. Nachfolgend haben wir für Sie einige Überlegungen zusammengetragen. Einerseits möchten wir Sie informieren und andererseits die Einbeziehung eines Fachplaners für diese besondere Situation und Herausforderung anregen, da räumliche Veränderungen (z.B. das Umstellen oder Aufstellen von Mobiliar, Stellwänden etc.) auch schnell mal die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) oder den Brandschutz berühren können.

Neue Planungsgrundsätze für Arbeitsplätze und –räume helfen uns, auch mit zukünftigen Epidemien umzugehen.

Dauer des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards

Der am 16.4.2020 veröffentlichte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard sieht zeitlich befristete Maßnahmen vor, die nach entsprechender Gefährdungsbeurteilung umzusetzen sind. Er lässt allerdings offen wie lange diese Befristung währen wird.

Nach dem derzeitigen medizinischen Kenntnisstand wird die erhöhte Gefährdung bis zu einer weitreichenden Durchseuchung der Bevölkerung voraussichtlich deutlich bis in das Jahr 2021 anhalten. Es ist zudem unklar, ob sich dieser Zeitraum durch mögliche Reinfektionen mit dem gleichen Virenstamm oder durch Mutationen verlängern wird.

Kurzfristige Schutzmaßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung für Büroanwender (…aus der Praxis für die Praxis!)

Kurzfristigen Maßnahmen für Büroanwender sind neben der Schaffung einer allgemeinen hygienischen Infrastruktur, zum Beispiel folgende Punkte zur Arbeitsplatzgestaltung:

  • Sicherheitsabstand von mindestens 1,5m

    Sicherheitsabstand Schreibtische Beispiel A

    Abb. 1 – Schreibtische nebeneinander, Sicherheitsabstand nicht erfüllt. [Quelle: Eigene Darstellung]Sicherheitsabstand Schreibtische Beispiel BAbb. 2 – Tische in Blockstellung, Sicherheitsabstand erfüllt. [Quelle: Eigene Darstellung]

    Wie können Sie den vorgeschriebenen Abstand im Büro einhalten? Klingt einfacher als es ist! Einige unserer Beratungskollegen meinen „… bei Tischgrößen von 1,60 x 0,80m“ sei ein „gesetzlich geforderter Mindestabstand von 1,50m grundsätzlich eingehalten.“ Dies ist natürlich nicht so.

    Beispiel A: Nebeneinanderstehende Tische

    Bei mittiger Positionierung von Menschen mit einer durchschnittlichen Körperbreite von z.B. 50cm verbleiben lediglich 1,10m zzgl. dem meist knapp bemessenen Abstand (z. B. 2,5cm) zwischen den Tischen selbst.

    Beispiel B: Gegenüberstehende Schreibtische (sog. Blockstellung)

    Für sich gegenüberstehende Tische fällt diese Rechnung zunächst besser aus. Bei einer Tischtiefe von 80cm und einer normalen Sitzposition verbleiben stolze 1,60m (zzgl. Abstand der Tische selbst). Hier wäre aufgrund der direkten Zuwendung von beim Sprechen oder Husten freigesetzten Tröpfchen allerdings immer eine ausreichend hohe Trennwand geboten.

  • Abtrennung von Arbeitsplätzen, wo kein Sicherheitsabstand möglich ist

    Die „Abtrennung von Arbeitsplätzen, wo Abstandsschaffung nicht möglich ist“ kann aus beliebigen Materialien bestehen. Wo Sichtverbindungen benötigt werden sollten transparente Oberflächen (z.B. Plexiglas) eingesetzt werden. Hier kommt es auf eine gute Detailplanung an. Zudem ist zu beachten, dass keine erhöhte Verletzungsgefahr gegeben ist, sich Oberflächen problemlos desinfizieren lassen und die Anforderungen an die ASR/den Brandschutz eingehalten werden.

  • Arbeit möglichst im Homeoffice/an Tele-Arbeitsplätzen verrichten

    Generell soll Arbeit möglichst im Homeoffice verrichtet werden. Diesem Aspekt liegt auch zugrunde, dass dadurch z.B. Infektionen auf Arbeitswegen vermieden und Kinder besser betreut werden können. Der Gesetzgeber greift damit selber eine schon lange nicht mehr zeitgemäße Rechtssituation auf, da „Homeoffice“ keine Legaldefinition ist. Vielmehr handelt es sich um Telearbeitsplätze, die entsprechend den Arbeitsstättenrichtlinien ausgestattet und durch den Arbeitgeber überwacht werden müssten. Man darf hier sicherlich mit einer kurzfristigen Akzeptanz und Toleranz aller beteiligten Parteien für Kompromisse rechnen. Mittelfristig muss der Gesetzgeber allerdings Erleichterungen und die Arbeitgeber die Voraussetzungen, insbesondere für die vollständige Dokumentenverfügbarkeit und Anwendungs-Virtualisierung schaffen. Es bleibt unverständlich, weshalb die ebenfalls genannten organisatorischen Maßnahmen in der Belegung dem Punkt Arbeitsplatzgestaltung zugeschrieben wurden, handelt es sich doch gerade um den Betrieb vorhandener Arbeitsplätze. Mit einer nur extensiven Nutzung jeglicher Büroräume, also z.B. einer schichtweisen, abwechselnden Nutzung durch festgelegte, redundante Mitarbeitergruppen können Infektionsrisiken besser beherrscht werden.

Moderne Raumkonzepte und Arbeitsformen als Helfer im Krisenmanagement

Wenn aufgrund der Raumstruktur für einen möglicherweise langen Zeitraum der Covid-19 Gefahr nur eine sporadische Nutzung Ihrer Arbeitsräume möglich ist, dann dürfen Sie dies durchaus zum Anlass nehmen, einmal grundsätzlich über neue Arbeitsformen und der Notwendigkeit der Präsenzarbeit Ihrer Mitarbeiter nachzudenken.

Das gemeinsame Büro wird zum ‚kommunikativen Lagerfeuer des Unternehmens‘

Paaren Sie diese Gedanken mit den Erkenntnissen zur Qualitätssteigerung von Arbeit durch New Work Konzepte wie Activity Based Working (ABW), so entsteht aus den Krisenmaßnahmen möglicherweise „der Beginn einer langen Freundschaft“.
Stellen wir einmal gedanklich die nachfolgende Punkte unter dem Aspekt der Hygiene in Frage:

  • Maximale Verdichtung aus Gründen der Flächeneffizienz?
  • Desksharing?
  • Arbeiten im Open Space?

Was kommt dabei heraus? Arbeit in fest zugewiesen Einzelbüros ohne jede Kommunikation? NEIN, sicherlich nicht!
In unserem bewährten Mensch-Raum-Technik-Modell lassen sich diese Faktoren neu kombinieren.

Die Möglichkeit, Arbeit im Homeoffice zu erledigen wird an Stellenwert gewinnen, insbesondere nachdem die Kinder wieder in die Schule dürfen. Das gemeinsame Office wird quasi das kommunikative Lagerfeuer des Unternehmens. Es bietet Arbeitsplätze, Rückzugs- und Besprechungsräume gleichermaßen.

Neue Planungsgrundsätze für Arbeitsplätze und -Räume, vielleicht auch neue Materialien und vor allem unser Verhalten sowie die Erkenntnisse zu hygienischen Maßnahmen helfen uns, auch mit zukünftigen Epidemien umzugehen.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung auch, dass der erhöhte Druck auf die Digitalisierung von Backoffice-Prozessen Jobs verändern und eine zusätzliche Rationalisierung mit sich bringen wird. Dies benötigen viele Unternehmen auch, um mit den wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Krise einerseits, aber auch mit dem latent weiterhin bestehenden Fachkräftemangel andererseits umzugehen.

Kurzum: Wir begleiten Sie bei dieser Herausforderung und in der abgestimmten Umsetzung aller dafür notwendigen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen. Uns erwartet eine spannende und hoffentlich irgendwann auch bessere Arbeitswelt! Lassen Sie uns Ihre Arbeitswelt gemeinsam gestalten. Flexibel, zukunftsorientiert und kommunikativ.

Herzliche Grüße,
Ihr Kirsch & Lütjohann – Team

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