Endlich Homeoffice!
Neue Fassung definiert erstmals Homeoffice als mobiles Arbeiten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel in der Fassung vom 20.8.2020 freigegeben. [Link am Ende des Textes]
Sie zeigt Maßnahmen auf, mit denen die Ansteckungsgefahr für Beschäftigte reduziert und auf einem möglichst geringen Niveau gehalten werden kann. Dazu zählen die bisher bekannten Schutzmaßnahmen wie Abstand halten und Mund-Nasen-Bedeckung, wie auch zusätzliche technische und organisatorische Vorkehrungen für das Büro. Die wichtigsten Maßnahmen hatten wir bereits in unserem Blogbeitrag zum Thema Arbeitschutz im Büro diskutiert. Unternehmen, die die Arbeitsschutzregeln umsetzen, können davon ausgehen, dass sie sich rechtskonform verhalten.
Homeoffice als Legaldefiniton
Die zweite wichtige Neuerung widmet sich dem bisher unzureichend behandelten Thema des Arbeitsschutzes im Homeoffice. Erstmalig wird im Rahmen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel Homeoffice als eine Form mobilen Arbeitens definiert und bringt damit Beschäftigten und Unternehmen mehr Sicherheit.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Vorgesetzte?
In erster Linie wird der rechtliche Graubereich in dem sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Homeoffice aufhielten aufgelöst. Für alle Büroarbeiter bedeutet dies nun, dass zwischen dem Arbeiten im Homeoffice und echtem mobilen Arbeiten, z.B. mit dem Notebook beim Kunden oder auf Reisen, der Arbeitsschutz durch den Arbeitgeber beachtet werden muss, nicht aber die strengeren Regeln der Arbeitsstättenverordnung (siehe: § 2 Absatz 7 ArbStättV) die im Hinblick auf sogenannte Telearbeitsplätze greifen.
Neben der Ausstattung mit technischem Equipment und Möbeln sollten im Homeoffice auch die psychologischen Wirkungen von eher verschachtelter Arbeit im häuslichen Umfeld beachtet werden. Eine Thematik die sich kaum mit herkömmlichen Methoden der Zeiterfassung lösen lässt. Die Gefahr, z.B. besonders herausfordernde Aufgaben regelmäßig in den Homeoffice-Feierabend mitzunehmen und nicht abschalten zu können ist groß. Hier haben Führungskräfte eine besondere Verantwortung. Sie können z.B. durch die Gestellung von geeigneten Projektpaten/-teams oder durch einen zeitlich begrenzten Serverzugang die Belastung im Homeoffice deutlich reduzieren.
Besser, aber nicht genug!
Damit stellen die aktuellen Ausführungen zwar eine Verbesserung des vormaligen rechtsfreien Raumes dar. Dies kann unseres Erachtens aber erst der Anfang des staatlichen Handelns sein, seit klar ist, dass zu Hause die gleichen Tätigkeiten verrichtet werden (können) wie im Büro. Insbesondere deshalb, weil diese Regel die Anforderungen an den Arbeitsschutz, im Hinblick auf SARS-CoV-2, vorerst nur für den (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) festgestellten Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite konkretisiert.
Was wird aus dem Homeoffice nach Corona?
Die Covid-19 Situation fordert uns alle und bringt eine massive Änderung der Arbeitswelt mit sich. Offen bleibt, wie Beschäftigte und Unternehmen nach der Epidemie mit der Arbeit im Homeoffice umgehen dürfen und welche konkreten Regeln dann anzuwenden sind.
Unbestritten sind die vielen positiven Aspekte des Homeoffice, zumal Homeoffice vor der Epidemie aus den verschiedensten Gründen für viele Menschen nicht denkbar war.
- Wegfall des Arbeitsweges
- Reduktion von Krankenständen
- Fokussiertes, störungsfreieres Arbeiten (je nach häuslichem Umfeld)
- Vermehrte, kürzere Telefon- und Videokonferenzen, anstelle von langwierigen Meetings im Office
- Entlastung der verbliebenen Office-Arbeiter*innen, weil mehr Raum- und Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stehen
- Langfristige Vorteile, sofern Homeoffice Bestandteil einer effektiven Workplace Strategy ist
Letzteres ist von besonderer Bedeutung, denn für viele Beschäftigte und Unternehmen stellt sich die Frage: Was bleibt vom Homeoffice, wenn die Epidemie vorbei ist?
Arbeit und Arbeitsumgebungen dürfen und werden nach Corona nicht mehr so sein wie zuvor. Eine effektive Workplace Strategy kann hier eine besondere Rolle spielen und nicht nur das Wohlbefinden von Beschäftigten inklusive der Arbeit im Homeoffice steigern, sondern auch erhebliche Potenziale in Form von Einsparungen und Produktivitätssteigerungen aufzeigen. Gerade jetzt sollten Unternehmen sich mit diesen Themen beschäftigen, um auf zukünftige Situationen besser vorbereitet zu sein.
Textnachweise:
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel [Fassung 20.8.2020]. Veröffentlicht in GMBI S. 484-495 (Nr.24/2020 v. 20.08.2020.)